Europäischer Ausschuss der Regionen
Ausschuss der Regionen (AdR) kurz & knapp
Was macht der AdR?
Der AdR ist ein beratendes Gremium. Er gewährleistet, dass Städte und Regionen ihren Standpunkt zur Politik der Europäschen Union einbringen können und somit regionale und lokale Identitäten und Vorrechte respektiert werden: Er ist die Stimme der Regionen und Städte. Der AdR berät das Europäische Parlament, den Rat oder die Kommission zu in den Verträgen festgelegten Fällen: Bildung, Kultur, Gesundheit, transeuropäische Netze und Regionalpolitik. Der AdR vertritt die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der gesamten EU: Er gibt Stellungnahmen zu neuen Rechtsvorschriften ab, die Auswirkungen auf die Regionen und Städte haben. Dies betrifft ca. 70% aller EU-Rechtsvorschriften.
Wie setzt sich der AdR zusammen?
Der Ausschuss der Regionen besteht seit dem dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU aus 329 Mitgliedern sowie ebenso vielen Stellvertretern. Der AdR besteht aus Mitgliedern, die auf kommunaler oder regionaler Ebene gewählt wurden, etwa als Bürgermeister oder als Präsident einer Region. Jede Regierung schlägt ihre Regional- und Kommunalvertreter:innen vor. Die Mitglieder verteilen sich auf die EU-Staaten proportional zu der Größe ihrer Bevölkerung. Deutschland hat derzeit 24 Mitglieder.
Wann und wo kommt der AdR zusammen?
Der Ausschuss der Regionen hat seinen Sitz in Brüssel. Jährlich finden hier sechs Sitzungen statt, in denen Stellungnahmen zu vorgeschlagenen Rechtsvorschriften debattiert sowie Entschließungen über weitere Maßnahmen, die die EU ergreifen soll, verabschiedet werden.
Zusammensetzung und Kompetenzen des AdR
Der Ausschuss der Regionen (AdR), der 1994 durch den Vertrag über die Europäsche Union (Vertrag von Maastricht) errichtet wurde, ist ein beratendes Organ, das aus Vertretern der regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften Europas besteht. Auf Englisch heißt der Ausschuss European Committee of the Regions und wird CoR abgekürzt.
Der Ausschuss der Regionen gewährleistet, dass nationale Delegationen ihren Standpunkt zur Politik der Europäischen Union einbringen können und dass regionale und lokale Identitäten und Vorrechte respektiert werden.
Der AdR muss in Bereichen, die die kommunale und regionale Verwaltung betreffen - z.B. Regionalpolitik, Umwelt, Bildung und Verkehr - angehört werden. Jährlich finden sechs Sitzungen des Ausschusses der Regionen statt, in denen seine allgemeine Politik festgelegt wird und die Stellungnahmen verabschiedet werden. Diese Sitzungen und die Stellungnahmen werden von sechs Fachkommissionen vorbereitet, auf die sich die AdR-Mitglieder verteilen:
- Fachkommission für Kohäsionspolitik und EU-Haushalt (COTER)
- Fachkommission für Wirtschaftspolitik (ECON)
- Fachkommission für Sozialpolitik, Bildung, Beschäftigung, Forschung und Kultur (SEDEC)
- Fachkommission für Umwelt, Klimawandel und Energie (ENVE)
- Fachkommission für Natürliche Ressourcen und Landwirtschaft (NAT)
- Fachkommission für Unionsbürgerschaft, Regieren, institutionelle Fragen und Außenbeziehungen (CIVEX)
Der Ausschuss setzt sich aus 329 Mitgliedern und ebenso vielen Stellvertretern zusammen, die sich auf die verschiedenen EU-Länder proportional zu der Größe der Bevölkerung verteilen (siehe Tabelle). Die meisten AdR-Mitglieder gehören je nach ihrer Parteizugehörigkeit einer Fraktion an.
Land | Anzahl der Vertreter |
---|---|
Deutschland, Frankreich, Italien | Je 24 |
Spanien und Polen | Je 21 |
Rumänien | 15 |
Belgien, Bulgarien, Griechenland, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Tschechien, Ungarn | Je 12 |
Dänemark, Finnland, Irland, Kroatien, Litauen, Slowakei | Je 9 |
Lettland, Slowenien | Je 7 |
Estland | 6 |
Luxemburg, Malta, Zypern | Je 5 |
INSGESAMT | 329 |
- Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP, 115 Mitglieder, 102 Stellvertreter)
- Fraktion der Sozialdemokratische Partei Europas (SPE, 88 Mitglieder, 88 Stellvertreter)
- Renew Europe (Renew, 49 Mitglieder, 44 Stellvertreter)
- Fraktion der Europäischen Konservativen und Reformer (EKR, 25 Mitglieder, 21 Stellvertreter)
- Europäische Allianz (EA, 12 Mitglieder, 13 Stellvertreter)
- Die Grünen (11 Mitglieder, 9 Stellvertreter)
Sieben Mitglieder und 29 Stellvertreter gehören keiner Fraktion an.
Kompetenzen
Die Europäische Kommission und der Rat der Europäischen Union müssen den AdR immer dann konsultieren, wenn neue Vorschläge in Politikbereichenvorgelegt werden, die Auswirkungen auf die regionale oder kommunale Ebene haben. Das sind zum Beispiel: wirtschaftlicher, sozialer und territorialer Zusammenhalt, Strukturfonds, Europäischer Fonds für regionale Entwicklung, Europäischer Sozialfonds, Beschäftigung und Soziales, Bildung, Jugend, berufliche Bildung, Kultur und Sport, Umwelt, Energie und Klimawandel, Verkehr, transeuropäische Netze und öffentliche Gesundheit.
Der AdR gibt Empfehlungen zu geplanten EU-Rechtsvorschriften und schlägt neue Maßnahmen vor, die aus dem Fachwissen der regionalen Ebene hervorgehen. Zudem kann der AdR neue Rechtvorschriften anregen und neue Themen auf die Tagesordnung der EU setzen.
Der jährliche Haushalt des AdR beträgt etwa 96 Millionen Euro und deckt die Personalausgaben sowie die Reisekosten der Mitglieder und die Kosten für Verdolmetschung und Öffentlichkeitsarbeit ab.
Ein Europa der Regionen?
Der AdR muss seit dem Vertrag von Lissabon in allen Phasen des EU-Rechtsetzungsprozesses konsultiert werden und kann Rechtsvorschriften vor dem Gerichtshof anfechten, wenn er der Auffassung ist, dass gegen seine institutionellen Rechte verstoßen wurde oder dass nationale, regionale oder kommunale Regierungen nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Das bedeutet, dass die Beziehungen des AdR zur Europäischen Kommission, zum Europäischen Parlament und zum Rat gestärkt wurden.
Der AdR stellt ein wesentliches Merkmal zu mehr Bürgernähe und einer stärkeren Berücksichtigung regionaler und lokaler Interessen dar - so soll und wird mit dem AdR der "Landesblindheit" der Union entgegengetreten. Dahinter steht die vielbeschworene Idee eines "Europa der Regionen",dennoch ist der Einfluss des AdR auf Gesetzgebungsakte sehr gering: Zum einen sind die Empfehlungen des AdR nicht bindend und zum anderen sind die Mitglieder des AdR nicht an Weisungen gebunden und können nicht gleichzeitig Mitglied des Europäischen Parlamentes ein. Sie handeln zum allgemeinen Wohl der Union und sind nicht Vertreter/-innen ihrer Regionen oder kommunalen Gebietskörperschaften.
Im Allgemeinen haben Kommunen aber viele Mitspracherechte in der EU. Was auch nicht verwundert, wenn über 70% der EU-Rechtsvorschriften die Regionen und Kommunen betreffen. Weitere Informationen zu den Kommunen und ihren Mitspracherechten finden Sie auf unserem Kommunalwahlportal.
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